Einreisebestimmungen – Überblick für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Reisepass (über den Reisezeitraum hinaus gültig!) erforderlich ist. Ein Personalausweis reicht nicht aus.

Ab April 2025 ist außerdem für alle, die kein Visum benötigen eine elektronische Einreisebestätigung (ETA=electronic travel authorisation) erforderlich. Diese muss online/per App beantragt werden, die Kosten von £ 10 werden im Nachhinein erstattet.

Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit:

Reisepass erforderlich (gültig > Oktober 2025, Kosten werden nicht erstattet)

PLUS Beantragung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA=electronic travel authorisation)
Siehe: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
(Die Kosten für die ETA werden im Nachhinein gegen Nachweis der Zahlung erstattet.)

Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit benötigen kein Visum, aber einen deutschen Reisepass und die ETA-Einreisegenehmigung!

Jugendliche mit einer EU- bzw. EWR/EFTA-Staatsangehörigkeit (nicht deutsch): Reisepass erforderlich (gültig > Oktober 2025, Kosten werden nicht erstattet)

PLUS Beantragung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA=electronic travel authorisation)
Siehe: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
(Die Kosten für die ETA werden im Nachhinein gegen Nachweis der Zahlung erstattet.)

Achtung: falls kein Reisepass vorliegt oder dieser verlängert werden muss, prüfen Sie bitte die Bearbeitungszeit (ggf. länger als für einen deutschen Reisepass)

Alle anderen Nationalitäten:

Prüfen Sie, ob ein Visum erforderlich ist (Typ: Standard Visitor Visa): https://www.gov.uk/check-uk-visa

Falls ein Visum erforderlich ist:

Erkundigen Sie sich bitte VOR Einreichen der Bewerbung, ob ein Nationalpass oder Reiseersatzpapiere (Gültigkeit > Oktober 2025 plus 3 Monate (wegen Schengen-Raum) vorliegen oder bis Anfang Juli 2025 ausgestellt werden können (Beantragung des Visums kann bis zu 3 Monate dauern und sollte nach einer Zusage umgehend in Angriff genommen werden). Die entsprechenden Auskünfte erhalten die Familien entweder bei ihrer Botschaft oder beim zuständigen Ausländeramt.

Bitte informieren Sie sich je nach Aufenthaltsstatus auch bezüglich der Durchreise (Transit) durch die EU-Länder Belgien, Frankreich und die Niederlande (Busreise).
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten-606520

Bei einer Zusage für das Stipendium für visumspflichtige Jugendliche sind diese 5 Schritte erforderlich:

01

Falls noch nicht erfolgt: Umgehend Reisepass/-ersatzpapiere beantragen
(Die Kosten hierfür werden nicht erstattet)

02

Beantragung des Visums auf der Seite der Regierung des Vereinigten Königreiches:
https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa

Hier müssen Fragen zum geplanten Aufenthalt auf Englisch beantwortet werden.
Die Gebühr von 144,- wird erstattet gegen Nachweis der Zahlung

03

Buchung eines Termins im VFSGlobal-Visa-Centre in Düsseldorf und Buchung der von uns übernommenen Serviceleistungen. Hierzu war bisher eine Kreditkarte erforderlich (laut neuem Anbieter auch online oder mit Debitkarte). Auch diese Kosten werden im Nachhinein erstattet.

Die Wartezeit für einen Termin beträgt erfahrungsgemäß ca. 1 Monat

04

Vorbereitung des Termins:
Nach der Beantragung des Visums (Schritt 2) erhält man eine Liste mit allen erforderlichen Dokumenten, die zum Termin vorliegen müssen. Diese, z.B. die Geburtsurkunde, müssen auf Englisch vorliegen. Ist dies nicht der Fall, muss sie vorab von einem vereidigten Übersetzungsbüro übersetzt werden.

Diese Kosten werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Von unserer Seite erhalten Sie unterstützend zwei begleitende Schreiben zum Stipendium und zur gebuchten Reise.

05

Besuch des VFSGlobal-Centres in Begleitung eines Elternteils. Hier werden die biometrischen Daten erfasst und alle erforderlichen Dokumente hochgeladen. Wir übernehmen die Kosten für einen Upload-Service vor Ort. Auch erstatten wir die Kosten für den Kurierversand des Reisepasses nach der Visums-Entscheidung sowie die Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz.

Im Falle einer Zusage erhalten die Beteiligten genauere Informationen zum Prozess der Visa-Beantragung.

Die bigeno unterstützt sie finanziell, d.h., die von Ihnen gezahlten Gebühren werden umgehend nach Einreichung der Belege von uns erstattet. Außerdem erhalten sie von uns zwei Schreiben (Bestätigung über das Stipendium, Bestätigung des Reiseveranstalters, dass für Unterkunft und Rückkehr gesorgt ist), die beim Termin mit hochgeladen werden können.

Bei der Beantragung selbst können (und dürfen) wir Sie jedoch nicht unterstützen.

Stand: 03/2025