Einreisebestimmungen – Überblick für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte
Seit 2025 ist außerdem für alle, die kein Visum benötigen eine elektronische Einreisebestätigung (ETA=electronic travel authorisation) erforderlich. Diese muss online/per App beantragt werden, die Kosten von £ 16 werden im Nachhinein erstattet.
Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit/doppelter Staatsbürgerschaft:
- Reisepass erforderlich (gültig > Oktober 2026, Kosten werden nicht erstattet)
- Beantragung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA=electronic travel authorisation)
Siehe: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit benötigen einen deutschen oder EU-Reisepass
Jugendliche mit anderer EU-Staatsangehörigkeit:
- Reisepass erforderlich (gültig > Oktober 2026, Kosten werden nicht erstattet)
- Beantragung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA=electronic travel authorisation)
Siehe: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Achtung: falls kein Reisepass vorliegt oder dieser verlängert werden muss, prüfen Sie bitte die Bearbeitungszeit (ggf. länger als für einen deutschen Reisepass)
Alle anderen Nationalitäten:
Bitte prüfen Sie, ob ein Visum erforderlich ist (Typ: Standard Visitor Visa): https://www.gov.uk/check-uk-visa
Bei einer Zusage für das Stipendium für visumspflichtige Jugendliche sind diese 4 Schritte erforderlich:
01
Beantragung des Visums auf der Seite der Regierung des Vereinigten Königreiches:
https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa
Hier müssen Fragen zum geplanten Aufenthalt sowie zur Finanz- und Wohnsituation, ggf. Vorstrafen u.Ä. auf Englisch beantwortet werden.
Die Gebühr von 144,- wird gegen Nachweis der Zahlung erstattet.
02
Buchung eines Termins im VFSGlobal-Visa-Centre in Düsseldorf
Und die Buchung der von uns übernommenen Serviceleistungen.
Die Zahlung erfolgt online. Auch diese Kosten werden im Nachhinein erstattet.
Die Wartezeit für einen Termin beträgt erfahrungsgemäß ca. 1 Monat
03
Vorbereitung des Termins:
Nach der Beantragung des Visums (Schritt 1) erhalten Sie eine Liste mit allen erforderlichen Dokumenten, die zum Termin vorliegen müssen. Diese, z.B. die Geburtsurkunde, müssen auf Englisch vorliegen. Ist dies nicht der Fall, muss sie vorab von einem vereidigten Übersetzungsbüro übersetzt werden.
Diese Kosten werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Von unserer Seite erhalten Sie unterstützend zwei begleitende Schreiben zum Stipendium und zur gebuchten Reise. (Bestätigung über das Stipendium, Bestätigung des Reiseveranstalters, dass für Unterkunft und Rückkehr gesorgt ist).
04
Besuch des VFSGlobal-Centres in Begleitung eines Elternteils
Hier werden die biometrischen Daten erfasst und alle erforderlichen Dokumente hochgeladen. Wir übernehmen die Kosten für einen Upload-Service vor Ort. Auch erstatten wir die Kosten für den Kurierversand des Reisepasses nach der Visums-Entscheidung sowie die Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz.
Im Falle einer Zusage erhalten die Beteiligten genauere Informationen zum Prozess der Visa-Beantragung.
Die bigeno unterstützt sie finanziell, d.h., die von Ihnen gezahlten Gebühren (erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. +/- 400 €) werden so schnell wie möglich nach Einreichung der Belege von uns erstattet.
Bei der Beantragung selbst können (und dürfen) wir Sie jedoch nicht unterstützen.








