Einreisebestimmungen – Überblick für Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Reisepass (über den Reisezeitraum hinaus gültig!) erforderlich ist. Ein Personalausweis reicht nicht aus.

Seit 2025 ist außerdem für alle, die kein Visum benötigen eine elektronische Einreisebestätigung (ETA=electronic travel authorisation) erforderlich. Diese muss online/per App beantragt werden, die Kosten von £ 16 werden im Nachhinein erstattet.

Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit/doppelter Staatsbürgerschaft:

Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit benötigen einen deutschen oder EU-Reisepass

Jugendliche mit anderer EU-Staatsangehörigkeit:

Achtung: falls kein Reisepass vorliegt oder dieser verlängert werden muss, prüfen Sie bitte die Bearbeitungszeit (ggf. länger als für einen deutschen Reisepass)

Alle anderen Nationalitäten:

Bitte prüfen Sie, ob ein Visum erforderlich ist (Typ: Standard Visitor Visa): https://www.gov.uk/check-uk-visa

Falls ein Visum erforderlich ist:

Für die Beantragung des Visums sind drei Monate einzuplanen, sie muss daher nach einer Zusage umgehend erfolgen.

Erkundigen Sie sich bitte VOR Einreichen der Bewerbung, ob ein Nationalpass oder Reiseersatzpapiere vorliegen.

Bitte überprüfen Sie auch, ob die Durchreise durch die EU-Transitländer (Busfahrt, in der Regel Belgien und Frankreich) möglich ist. Die entsprechenden Auskünfte erhalten die Familien entweder bei ihrer Botschaft oder beim zuständigen Ausländeramt.

Zum Transit: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten-606520

Bei einer Zusage für das Stipendium für visumspflichtige Jugendliche sind diese 4 Schritte erforderlich:

Voraussetzung sind gültige Reisepapiere (Nationalpass/Passersatzpapiere), erforderliche Gültigkeitsdauer bitte prüfen.

01

Beantragung des Visums auf der Seite der Regierung des Vereinigten Königreiches:

https://www.gov.uk/standard-visitor/apply-standard-visitor-visa

Hier müssen Fragen zum geplanten Aufenthalt sowie zur Finanz- und Wohnsituation, ggf. Vorstrafen u.Ä. auf Englisch beantwortet werden.

Die Gebühr von 144,- wird gegen Nachweis der Zahlung erstattet.

02

Buchung eines Termins im VFSGlobal-Visa-Centre in Düsseldorf

Und die Buchung der von uns übernommenen Serviceleistungen.

Die Zahlung erfolgt online. Auch diese Kosten werden im Nachhinein erstattet.

Die Wartezeit für einen Termin beträgt erfahrungsgemäß ca. 1 Monat

03

Vorbereitung des Termins:

Nach der Beantragung des Visums (Schritt 1) erhalten Sie eine Liste mit allen erforderlichen Dokumenten, die zum Termin vorliegen müssen. Diese, z.B. die Geburtsurkunde, müssen auf Englisch vorliegen. Ist dies nicht der Fall, muss sie vorab von einem vereidigten Übersetzungsbüro übersetzt werden.

Diese Kosten werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Von unserer Seite erhalten Sie unterstützend zwei begleitende Schreiben zum Stipendium und zur gebuchten Reise. (Bestätigung über das Stipendium, Bestätigung des Reiseveranstalters, dass für Unterkunft und Rückkehr gesorgt ist).

04

Besuch des VFSGlobal-Centres in Begleitung eines Elternteils

Hier werden die biometrischen Daten erfasst und alle erforderlichen Dokumente hochgeladen. Wir übernehmen die Kosten für einen Upload-Service vor Ort. Auch erstatten wir die Kosten für den Kurierversand des Reisepasses nach der Visums-Entscheidung sowie die Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz.

Im Falle einer Zusage erhalten die Beteiligten genauere Informationen zum Prozess der Visa-Beantragung.

Die bigeno unterstützt sie finanziell, d.h., die von Ihnen gezahlten Gebühren (erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. +/- 400 €) werden so schnell wie möglich nach Einreichung der Belege von uns erstattet.

Bei der Beantragung selbst können (und dürfen) wir Sie jedoch nicht unterstützen.

Stand: 03/2026